Kosten

Homöopathie Leistungen werden nach Aufwand abgerechnet. Ein großer Anteil meiner Arbeit findet nach dem Patientenkontakt statt, hierzu gehören z. B. die Fallanalysearbeiten wie Symptomengewichtung, Repertorisation und Materia-Medica-Abgleich.
Meine Abrechnung erfolgt nach dem Leistungsverzeichnis Klassische Homöopathie (LVKH 2011). Analog werden auch die Ziffern aus dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) aufgeführt.
Das letzte Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker stammt aus dem Jahre 1985 und wird der Arbeit eines klassisch homöopathisch arbeitenden Heilpraktikers nicht mehr gerecht. Dieses Verzeichnis ist nicht bindend für Heilpraktiker, Beihilfestellen, Krankenversicherer. Aus diesem Grund sind die Honorarsätze entsprechend höher angesetzt und entsprechen den Ziffern des LVKH 2011.

Gesetzlich Versicherte:
Beachten Sie bitte, dass Ihre Versicherung die Behandlungskosten leider nicht erstattet. Es besteht jedoch die Möglichkeit die anfallenden Behandlungskosten durch eine private Krankenzusatzversicherung (PZV) zum Teil erstattet zu bekommen.

Privat Versicherte:
Die meisten Privaten Krankenversicherungen erstatten die homöopathische Behandlung beim Heilpraktiker. Allerdings kann der Erstattungsrahmen der Privaten Versicherung sehr variieren.       

Unabhängig von der Höhe der Erstattung durch die entsprechende Kasse ist die Begleichung meiner Rechnung in vollem Umfang erforderlich.


Leistungsverzeichnis:
(Stand: Oktober 2016)

Zu Beginn der Behandlung erhalten Sie eine detaillierte Leistungsübersicht

Homöopathische Erstanamnese: Erwachsene (chronisch)
Im chronischen oder chronisch-konstitutionell bedingten Krankheitsfall einschließlich eingehender Untersuchung (120 min)                           196,-

Homöopathische Erstanamnese: Kinder bis zum 14. Lebensjahr (chronisch)
Im chronischen oder chronisch-konstitutionell bedingten Krankheitsfall einschließlich eingehender Untersuchung (90 min)                             148,-

Homöopathische Folgeanamnese
einschließlich Fallverlaufsanalyse
30 min.                                                                         55,-
60 min                                                                          75,-

Verlaufskontrolle einer homöopathischen Behandlung
auch telefonisch (mindestens 15 Minuten Dauer)               23,-

Homöopathische Erstanamnese (akut):
im akuten Krankheitsfall einschließlich
eingehender Untersuchung                                              83,-

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