Qualifizierung

Qualifizierter Homöopath des BKHD e.V

Für mich ist es eine Selbstverständlichkeit Ihnen die optimalen Heilungschancen und ein hohes Maß an Sicherheit durch eine kompetente homöopathische Behandlung zu ermöglichen.
Da der Begriff „Homöopathie“ oder „Klassische Homöopathie“ leider nicht geschützt ist, habe ich mich entschlossen der Qualitätskonferenz des BKHD (Bund klassischer Homöopathen Deutschlands e.V.) beizutreten.  

Der BKHD hat ein Verfahren zur Überprüfung und Sicherung der fachlichen Qualität in der Ausbildung der Therapeuten entwickelt.
Um in das Therapeutenregister des BKHD aufgenommen zu werden und das Qualitätssiegel „Qualifizierter Homöopath des BKHD“ zu führen, habe ich folgende Kriterien erfüllt, bzw. mich verpflichtet folgende Maßnahmen durchzuführen:

  • Zulassung als Heilpraktiker
  • Nachweis einer Mindestausbildungszeit von 1800 Stunden Homöopathie Studium an einer anerkannten Ausbildungsstätte und Nachweis der bestandenen schulinternen Prüfung
  • Bestehen einer bundesweit einheitlichen zweitägigen Zentralen Homöopathie-Prüfung
  • Verpflichtung zur dreijährigen Supervision nach den Richtlinien der Qualitätskonferenz
  • Allgemeine Fortbildungsverpflichtung: 30 Stunden/Jahr in Homöopathie und 8 Stunden /Jahr in Klinik
  • Verpflichtung zur Behandlung nach den Regeln der klassischen  Homöopathie: ausführliche Anamnese, Berücksichtigung aller Symptome mit dem Ziel: Einzelmittelverordnung, ganzheitliche Erfassung des Patienten auch in den Folgebehandlungen
  • Verpflichtung zur Einhaltung der Ethikrichtlinien des BKHD

Qualitaetssicherung (pdf Flyer: BKHD Qualifizierung)

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